Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz – Einführung von Geschlechterquoten
Ministerialentwurf vom 10.02.2025Zusammenfassung
Der GesLeiPoG führt verbindliche Geschlechterquoten für Vorstände und Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen ein, erweitert Berichtspflichten und legt Sanktionen bei Nichteinhaltung fest. Inkrafttreten ist 1. Juli 2025, vollständige Umsetzung bis 30. Juni 2026.Bundesministerium für Justiz2/11/2025XXVIII
Frau
Handel
Industrie
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der GesLeiPoG führt verbindliche Geschlechterquoten für Vorstände und Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen ein, erweitert Berichtspflichten und legt Sanktionen bei Nichteinhaltung fest. Inkrafttreten ist 1. Juli 2025, vollständige Umsetzung bis 30. Juni 2026.Schwerpunkte
- Der Begriff "depotführende Wertpapierfirma" wird in § 10a Abs. 1 ergänzt, sodass auch solche Firmen aus dem EWR Depotbestätigungen ausstellen dürfen.
- Vorstände börsenotierter Gesellschaften mit mehr als zwei Mitgliedern müssen mindestens eine Frau und einen Mann enthalten; bei Verstoß wird die Eintragung ins Firmenbuch verweigert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.