Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2025XXVIII
Gesundheit
Konsumschutz
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Organtransplantationsgesetz, indem er Werbung und Gewinnorientierung bei Organen und deren Vermittlung verbietet und den Geltungsbereich auf nicht‑für‑Transplantation vorgesehene Organe ausdehnt.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des OTPG wird erweitert, sodass Organe, die nicht zur Transplantation bestimmt waren oder waren, ebenfalls von den Bestimmungen erfasst werden.
- Werbung für Organe, die Gegenstand eines gewinnorientierten Rechtsgeschäfts sind, oder für damit verbundene Vermittlungsdienstleistungen wird ausdrücklich verboten.
