Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Organtransplantationsgesetz, indem er Werbung und Gewinnorientierung bei Organen und deren Vermittlung verbietet und den Geltungsbereich auf nicht‑für‑Transplantation vorgesehene Organe ausdehnt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2025XXVIII
Gesundheit
Konsumschutz
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Organtransplantationsgesetz, indem er Werbung und Gewinnorientierung bei Organen und deren Vermittlung verbietet und den Geltungsbereich auf nicht‑für‑Transplantation vorgesehene Organe ausdehnt.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des OTPG wird erweitert, sodass Organe, die nicht zur Transplantation bestimmt waren oder waren, ebenfalls von den Bestimmungen erfasst werden.
- Werbung für Organe, die Gegenstand eines gewinnorientierten Rechtsgeschäfts sind, oder für damit verbundene Vermittlungsdienstleistungen wird ausdrücklich verboten.
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