Bundesministerium für Inneres1/15/2026XXVIII
Asyl
EU‑Recht
Flüchtlingsschutz
Migrationsmanagement
Zusammenfassung
Das AMPAG passt das österreichische Asylrecht an die neuen EU‑Verordnungen an, führt einheitliche Begriffe ein, erweitert Kooperations‑ und Meldepflichten, schafft neue Aufenthaltsbeschränkungen und regelt Daten‑ sowie Familienzusammenführungsprozesse. Inkrafttreten am 12. Juni 2026.Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf definiert den Anwendungsbereich und legt fest, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Verfahren nach der Asyl‑ und Migrationsmanagementverordnung führt.
- Ein neuer § 15d führt Aufenthaltsbeschränkungen ein, die den Aufenthalt des Antragstellers auf den Versorgungsbezirk beschränken, mit Ausnahmen für gesetzliche Pflichten.
