<!--[-->Änderungen für AIF‑Manager, Immobilien‑ und Investmentfonds sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz<!--]-->
Änderungen für AIF‑Manager, Immobilien‑ und Investmentfonds sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz Ministerialentwurf vom 1/22/2026
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Bundesministerium für Finanzen1/22/2026XXVIII
Finanzwesen
Finanzmarkt
Kreditvergabe
Verwaltungsrecht
Liquiditätsmanagement

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Aufsicht über alternative Investmentfonds, führt neue Berichtspflichten, definiert zentrale Begriffe neu und legt strenge Kredit‑ sowie Liquiditäts‑Grenzen fest.

Schwerpunkte

  • AIFM müssen der FMA jährlich und auf Verlangen zusätzliche Informationen zu den wichtigsten Handelsinstrumenten, Risiken und Konzentrationen ihrer verwalteten AIF bereitstellen, um die Überwachung systemischer Risiken zu ermöglichen.
  • Neue Definitionen werden eingeführt, u. a. für „professioneller Anleger“, „Zentralverwahrer“, das „Kapital des AIF“, die „Kreditvergabe“ und weitere Begriffe, um Rechtsklarheit zu schaffen.
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

Bundesminister für Finanzen



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