<!--[-->Einführung besonderer Verbraucherkredit‑Vorschriften ins BWG<!--]-->
Einführung besonderer Verbraucherkredit‑Vorschriften ins BWG
Ministerialentwurf vom 21.01.2026

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt dem Bankwesengesetz einen neuen § 33a ein, der besondere Vorgaben für Verbraucherkreditverträge enthält – von Qualifikations‑ und Vergütungsregeln bis zu Nachsichts‑ und Aufsichtspflichten der FMA. Das Gesetz tritt am 20. November 2026 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen1/22/2026XXVIII
Finanzwesen
Kreditvergabe
Bankenaufsicht
Verbraucherschutz
EU‑Richtlinienumsetzung

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt dem Bankwesengesetz einen neuen § 33a ein, der besondere Vorgaben für Verbraucherkreditverträge enthält – von Qualifikations‑ und Vergütungsregeln bis zu Nachsichts‑ und Aufsichtspflichten der FMA. Das Gesetz tritt am 20. November 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 33a wird eingeführt, der besondere Vorschriften für Verbraucherkreditverträge enthält und Banken verpflichtet, wirksame Vorkehrungen gegen systematische Verstöße zu treffen.
  • Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Verbraucherkredite verfügen; die FMA legt die Mindeststandards per Verordnung fest.
Image of politician Marterbauer Markus, Dr. © BKA/Andy Wenzel

Marterbauer Markus, Dr. - 61

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.