Bundesministerium für Finanzen1/22/2026XXVIII
Finanzwesen
Kreditvergabe
Bankenaufsicht
Verbraucherschutz
EU‑Richtlinienumsetzung
Zusammenfassung
Der Entwurf fügt dem Bankwesengesetz einen neuen § 33a ein, der besondere Vorgaben für Verbraucherkreditverträge enthält – von Qualifikations‑ und Vergütungsregeln bis zu Nachsichts‑ und Aufsichtspflichten der FMA. Das Gesetz tritt am 20. November 2026 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer § 33a wird eingeführt, der besondere Vorschriften für Verbraucherkreditverträge enthält und Banken verpflichtet, wirksame Vorkehrungen gegen systematische Verstöße zu treffen.
- Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Verbraucherkredite verfügen; die FMA legt die Mindeststandards per Verordnung fest.
