<!--[-->Novelle des Energieausweis‑Vorlage‑Gesetzes 2012 zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1275<!--]-->
Novelle des Energieausweis‑Vorlage‑Gesetzes 2012 zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1275
Ministerialentwurf vom 26.01.2026

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Energieausweis‑Vorlage‑Gesetz 2012 an die EU‑Richtlinie 2024/1275 an: Er aktualisiert die Definition des Energieausweises, erweitert die In‑Bestand‑Gabe um Vertragsverlängerungen, verlangt in Anzeigen Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Effizienzklasse und legt das Inkrafttreten auf den 30. Mai 2026 fest.
Bundesministerium für Justiz1/27/2026XXVIII
Energie

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Energieausweis‑Vorlage‑Gesetz 2012 an die EU‑Richtlinie 2024/1275 an: Er aktualisiert die Definition des Energieausweises, erweitert die In‑Bestand‑Gabe um Vertragsverlängerungen, verlangt in Anzeigen Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Effizienzklasse und legt das Inkrafttreten auf den 30. Mai 2026 fest.

Schwerpunkte

  • Die Definition von „Energieausweis“ wird auf die aktuelle EU‑Richtlinie 2024/1275 umgestellt.
  • Der Begriff „In‑Bestand‑Gabe“ wird erweitert, sodass auch die Verlängerung von Bestandrechten einen Energieausweis erfordert.
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