<!--[-->Neues Verbraucherkreditgesetz 2026 – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2023/2225<!--]-->
Neues Verbraucherkreditgesetz 2026 – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2023/2225
Ministerialentwurf vom 10.02.2026

Zusammenfassung

Der Entwurf ersetzt das alte Verbraucherkreditgesetz durch ein neues VKrG 2026, erweitert den Anwendungsbereich auf alle Kreditformen, stärkt den Verbraucherschutz mit strengeren Informations‑ und Werbevorschriften und führt neue Pflichten für Kreditgeber, Vermittler und Datenbankbetreiber ein. Das Gesetz tritt am 20. November 2026 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz2/11/2026XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf ersetzt das alte Verbraucherkreditgesetz durch ein neues VKrG 2026, erweitert den Anwendungsbereich auf alle Kreditformen, stärkt den Verbraucherschutz mit strengeren Informations‑ und Werbevorschriften und führt neue Pflichten für Kreditgeber, Vermittler und Datenbankbetreiber ein. Das Gesetz tritt am 20. November 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das neue Verbraucherkreditgesetz tritt am 20. November 2026 in Kraft; das alte Gesetz erlischt am 19. November 2026.
  • Kreditgeber dürfen Kredite nur nach ausdrücklicher Anfrage und Zustimmung des Verbrauchers gewähren.
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