Erweiterung der Überwachungsbefugnisse im Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 07.04.2025Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz um neue Aufschub‑ und Überwachungsbefugnisse, erlaubt die Überwachung von Bild‑, Ton‑ und verschlüsselten Kommunikationsdaten und führt ein streng kontrolliertes Genehmigungsverfahren über das Bundesverwaltungsgericht ein.Bundesministerium für Inneres4/8/2025XXVIII
Telekommunikation
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz um neue Aufschub‑ und Überwachungsbefugnisse, erlaubt die Überwachung von Bild‑, Ton‑ und verschlüsselten Kommunikationsdaten und führt ein streng kontrolliertes Genehmigungsverfahren über das Bundesverwaltungsgericht ein.Schwerpunkte
- Organisationseinheiten dürfen sicherheitspolizeiliches Einschreiten oder kriminalpolizeiliche Ermittlungen aufschieben, wenn ein überwiegendes Interesse an der Erfüllung einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 oder 2 besteht.
- Erlaubt die Überwachung von Bild‑, Ton‑, Verkehrs‑, Standort‑ und Inhaltsdaten (auch verschlüsselt), wenn andere Ermittlungsmaßnahmen nicht ausreichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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