Erweiterung der Überwachungsbefugnisse im Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz Ministerialentwurf vom 4/8/2025
Bundesministerium für Inneres4/8/2025XXVIII
Telekommunikation
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz um neue Aufschub‑ und Überwachungsbefugnisse, erlaubt die Überwachung von Bild‑, Ton‑ und verschlüsselten Kommunikationsdaten und führt ein streng kontrolliertes Genehmigungsverfahren über das Bundesverwaltungsgericht ein.Schwerpunkte
- Organisationseinheiten dürfen sicherheitspolizeiliches Einschreiten oder kriminalpolizeiliche Ermittlungen aufschieben, wenn ein überwiegendes Interesse an der Erfüllung einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 oder 2 besteht.
- Erlaubt die Überwachung von Bild‑, Ton‑, Verkehrs‑, Standort‑ und Inhaltsdaten (auch verschlüsselt), wenn andere Ermittlungsmaßnahmen nicht ausreichen.
