Erweiterung des Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetzes für Finanz‑Fernabsatz Ministerialentwurf vom 2/12/2026
Bundesministerium für Justiz2/12/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Verbraucherschutz
Finanzdienstleistungen
Zusammenfassung
Das VerbRÄG 2026 erweitert das FAGG um Finanz‑Fernabsatz, führt neue Informations‑ und Rücktrittsregeln ein und hebt das alte Fern‑Finanzdienstleistungs‑Gesetz auf.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des FAGG wird auf Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ausgeweitet.
- Der Begriff „Finanzdienstleistung“ wird definiert und umfasst Bank‑, Kredit‑, Versicherungs‑, Altersversorgungs‑ und Geldanlage‑Leistungen.
