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Erweiterung des Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetzes für Finanz‑Fernabsatz Ministerialentwurf vom 2/12/2026
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Bundesministerium für Justiz2/12/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Verbraucherschutz
Finanzdienstleistungen

Zusammenfassung

Das VerbRÄG 2026 erweitert das FAGG um Finanz‑Fernabsatz, führt neue Informations‑ und Rücktrittsregeln ein und hebt das alte Fern‑Finanzdienstleistungs‑Gesetz auf.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des FAGG wird auf Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ausgeweitet.
  • Der Begriff „Finanzdienstleistung“ wird definiert und umfasst Bank‑, Kredit‑, Versicherungs‑, Altersversorgungs‑ und Geldanlage‑Leistungen.
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Sporrer Anna, Dr. - 56

Bundesministerin für Justiz



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