<!--[-->Erweiterung des Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetzes für Finanz‑Fernabsatz<!--]-->
Erweiterung des Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetzes für Finanz‑Fernabsatz
Ministerialentwurf vom 11.02.2026

Zusammenfassung

Das VerbRÄG 2026 erweitert das FAGG um Finanz‑Fernabsatz, führt neue Informations‑ und Rücktrittsregeln ein und hebt das alte Fern‑Finanzdienstleistungs‑Gesetz auf.
Bundesministerium für Justiz2/12/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Verbraucherschutz
Finanzdienstleistungen

Zusammenfassung

Das VerbRÄG 2026 erweitert das FAGG um Finanz‑Fernabsatz, führt neue Informations‑ und Rücktrittsregeln ein und hebt das alte Fern‑Finanzdienstleistungs‑Gesetz auf.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des FAGG wird auf Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ausgeweitet.
  • Der Begriff „Finanzdienstleistung“ wird definiert und umfasst Bank‑, Kredit‑, Versicherungs‑, Altersversorgungs‑ und Geldanlage‑Leistungen.
Image of politician Sporrer Anna, Dr. © BKA/Andy Wenzel

Sporrer Anna, Dr. - 56

Ohne Klub

Bundesministerin für Justiz



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.