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Bundeszuständigkeit für UVP‑Genehmigungen bei Bundesstraßen und Hochgeschwindigkeits‑Eisenbahnstrecken
Ministerialentwurf vom 22.02.2026

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bundes‑Verfassungsgesetz, sodass der Bund künftig die Genehmigung von UVP‑pflichtigen Vorhaben für Bundesstraßen und Hochgeschwindigkeits‑Eisenbahnstrecken übernehmen kann und dafür die bisherigen Verweise aus Art. 11 Abs. 6 entfernt.
Bundeskanzleramt2/23/2026XXVIII
Umwelt
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bundes‑Verfassungsgesetz, sodass der Bund künftig die Genehmigung von UVP‑pflichtigen Vorhaben für Bundesstraßen und Hochgeschwindigkeits‑Eisenbahnstrecken übernehmen kann und dafür die bisherigen Verweise aus Art. 11 Abs. 6 entfernt.

Schwerpunkte

  • Der Text fügt eine neue Formulierung ein, die es dem Bund erlaubt, die Genehmigung von UVP‑pflichtigen Vorhaben für Bundesstraßen und Hochgeschwindigkeits‑Eisenbahnstrecken zu übernehmen.
  • Die bisherige Verweisung auf die Genehmigung dieser Vorhaben wird aus Art. 11 Abs. 6 gestrichen, sodass Art. 11 künftig nur noch das Bürgerbeteiligungsverfahren regelt.
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