<!--[-->Umsetzung der EU‑Methanverordnung im Gaswirtschaftsgesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Methanverordnung im Gaswirtschaftsgesetz
Ministerialentwurf vom 02.03.2026

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gaswirtschaftsgesetz 2011, um die EU‑Methanverordnung umzusetzen. Er regelt Zuständigkeiten, führt Zwangsgelder und Geldbußen ein und erweitert den Anwendungsbereich auf Methanemissionen aus Importen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus3/3/2026XXVIII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Gaswirtschaftsgesetz 2011, um die EU‑Methanverordnung umzusetzen. Er regelt Zuständigkeiten, führt Zwangsgelder und Geldbußen ein und erweitert den Anwendungsbereich auf Methanemissionen aus Importen.

Schwerpunkte

  • Die Zuständigkeit für die Umsetzung der EU‑Methanverordnung wird zwischen dem Bundesminister und den Landeshauptleuten aufgeteilt.
  • Die Behörden dürfen Dritte (z. B. Sachverständige) einsetzen, müssen eine Kontaktstelle einrichten und ihre Kontaktdaten online veröffentlichen.
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Hattmannsdorfer Wolfgang, Mag. Dr. - 56

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