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Neues Prüfungsfach „Digitale Grundbildung“ & erweiterte Dozent*innen‑Qualifikation im Pflichtschulabschluss‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 09.03.2026

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pflichtschulabschluss‑Prüfungs‑Gesetz an: Er führt das Prüfungsfach „Digitale Grundbildung“ ein, streicht das Fach „Weitere Sprache“, ändert Fachbezeichnungen und erweitert die Qualifikationsvoraussetzungen für Lehrende.
Bundesministerium für Bildung3/10/2026XXVIII
Bildung
Schulwesen
Digitalisierung
Lehrkräftequalifikation

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Pflichtschulabschluss‑Prüfungs‑Gesetz an: Er führt das Prüfungsfach „Digitale Grundbildung“ ein, streicht das Fach „Weitere Sprache“, ändert Fachbezeichnungen und erweitert die Qualifikationsvoraussetzungen für Lehrende.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph § 12a wird ins Inhaltsverzeichnis aufgenommen, der die Übergangsbestimmungen zur Anwendung bringt.
  • Das Prüfungsgebiet „Digitale Grundbildung“ wird als neues verpflichtendes Fach (Z 4) eingeführt; die Wahlfächer werden zu Kreativität & Gestaltung, Gesundheit & Soziales und Natur & Technik (Z 5‑6).
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Wiederkehr Christoph, MA - 36

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