Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Umsatzsteuersatz für ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % und definiert die begünstigten Produkte in einer neuen Anlage 3.Bundesministerium für Finanzen3/11/2026XXVIII
Gesundheit
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Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Umsatzsteuersatz für ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % und definiert die begünstigten Produkte in einer neuen Anlage 3.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der einen ermäßigten Steuersatz von 4,9 % für die in Anlage 3 aufgeführten Lebensmittel vorsieht.
- Absatz 2 wird umformuliert, sodass er nur greift, wenn der neue Satz von 4,9 % nicht anwendbar ist; dann gilt ein Satz von 10 %.
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