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Finanzmarkt‑Infrastrukturgesetz: Anpassungen für CCPs, Zentrale Verwahrer und Risikogrenzen
Ministerialentwurf vom 15.04.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Vorgaben zu zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern umzusetzen, das Konzentrations‑ und Ausfallrisiko zu senken und die Aufsicht zu stärken.
Bundesministerium für Finanzen4/16/2025XXVIII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Begriff "zentrale Gegenpartei" (CCP) wird neu definiert und in mehreren Gesetzen eingeführt.
  • Die Risikogrenzen für Derivategeschäfte werden angepasst, sodass nur noch zentral geclearte Geschäfte berücksichtigt werden.
Regierungsvorlage
Finanzmarktinfrastrukturgesetz – Umsetzung von EMIR‑Review, CSDR‑Review und EU‑Richtlinien 2024/2994
einfache Mehrheit 09.07.2025
Gesetz
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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