Finanzmarkt‑Infrastrukturgesetz: Anpassungen für CCPs, Zentrale Verwahrer und Risikogrenzen Ministerialentwurf vom 4/16/2025
Bundesministerium für Finanzen4/16/2025XXVIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Vorgaben zu zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern umzusetzen, das Konzentrations‑ und Ausfallrisiko zu senken und die Aufsicht zu stärken.Schwerpunkte
- Der Begriff "zentrale Gegenpartei" (CCP) wird neu definiert und in mehreren Gesetzen eingeführt.
- Die Risikogrenzen für Derivategeschäfte werden angepasst, sodass nur noch zentral geclearte Geschäfte berücksichtigt werden.
