<!--[-->Finanzmarkt‑Infrastrukturgesetz: Anpassungen für CCPs, Zentrale Verwahrer und Risikogrenzen<!--]-->
Finanzmarkt‑Infrastrukturgesetz: Anpassungen für CCPs, Zentrale Verwahrer und Risikogrenzen
Ministerialentwurf vom 15.04.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Vorgaben zu zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern umzusetzen, das Konzentrations‑ und Ausfallrisiko zu senken und die Aufsicht zu stärken.
Bundesministerium für Finanzen4/16/2025XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Vorgaben zu zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern umzusetzen, das Konzentrations‑ und Ausfallrisiko zu senken und die Aufsicht zu stärken.

Schwerpunkte

  • Der Begriff "zentrale Gegenpartei" (CCP) wird neu definiert und in mehreren Gesetzen eingeführt.
  • Die Risikogrenzen für Derivategeschäfte werden angepasst, sodass nur noch zentral geclearte Geschäfte berücksichtigt werden.
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

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