Verbesserung der Psychotherapie‑Versorgung über Krankenschein

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin auf, einen Gesamtvertrag für die psychotherapeutische Versorgung abzuschließen, weil die aktuelle Zuschussregelung nur 40 % der Kosten deckt und damit vielen Menschen den Zugang verwehrt.
einfache Mehrheit XX 20.05.1999
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Psychotherapie ist seit 1992 gesetzlich als Pflichtleistung der Krankenkassen verankert, jedoch fehlt ein Gesamtvertrag zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Bundesverband für Psychotherapie.
  • Der aktuelle Zuschuss von 300 € pro Therapiestunde deckt nur rund 40 % der tatsächlichen Kosten, wodurch viele Menschen – insbesondere Geringverdiener, Arbeitslose und Alleinerziehende – kaum Zugang zu Therapie haben.

Eingebracht von

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