Erweiterung der Kosten‑Auswirkungs‑Pflicht für Unternehmen im Bundeshaushaltsgesetz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass der Bundesminister für Finanzen das § 14 Bundeshaushaltsgesetz erweitert, damit bei jedem neuen Gesetz oder jeder Verordnung die finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen und private Personen detailliert ausgewiesen werden. Ziel ist mehr Transparenz über unbeabsichtigte Folgekosten und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich.
einfache Mehrheit XX 17.06.1999
Entschließung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Minister für Finanzen soll eine Novelle des § 14 BHG vorlegen, die die Angabe finanzieller Folgekosten für Unternehmen und private Personen vorschreibt.
  • Bei jedem Gesetzes- oder Verordnungsentwurf muss eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen und Konsumenten beigefügt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.