Änderung der Schwelle für Pflegestufe 1 im Bundespflegegeldgesetz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass im Bundespflegegeldgesetz für Pflegestufe 1 künftig nur noch mindestens 50 Stunden Pflegebedarf ausreichen, ohne ein zusätzliches körperliches Defizit vorauszusetzen.
einfache Mehrheit XX 17.06.1999
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Gesetzestext verlangt neben mindestens 50 Stunden Pflegebedarf ein zusätzliches körperliches Defizit, um Pflegestufe 1 zu erhalten.
  • Die fünf Kernaufgaben (Nahrungsmittel‑ und Medikamentenbeschaffung, Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Heizung und Mobilitätshilfe) summieren sich bereits auf 50 Stunden Pflegebedarf.

Eingebracht von

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