Branchenspezifische Kriterien für den Einsatz von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern
abgestimmt am 26.11.1998
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass der Einsatz von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern künftig nach dem Gefährdungspotential der jeweiligen Branche berechnet wird, um unnötige Kosten für klein‑ und mittelständische Betriebe zu vermeiden.
einfache MehrheitXX26.11.1998
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die aktuelle Regelung bemisst den Einsatz von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern ausschließlich nach der Zahl der Beschäftigten, was zu überproportional hohen Kosten für kleine Betriebe führt.
Der Antrag schlägt vor, die erforderliche Einsatzzeit anhand des branchenspezifischen Gefährdungspotentials zu bestimmen, nicht nach der reinen Arbeitnehmerzahl.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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