UN‑Übereinkommen gegen illegalen Drogen- und Psychotropenverkehr – Ratifikationsvorschlag für Österreich
abgestimmt am 16.04.1997
Zusammenfassung
Das UN‑Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien, Drogenhandel und den Umgang mit Vorläuferstoffen strafrechtlich zu verfolgen, internationale Zusammenarbeit bei Auslieferung und Rechtshilfe zu stärken und Erlöse aus Drogendelikten zu konfiszieren.
einfache MehrheitXX16.04.1997
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich muss strafrechtliche Bestimmungen schaffen, die Herstellung, Handel, Besitz und Verbreitung von Drogen sowie den Umgang mit Vorläuferstoffen als Straftaten definieren.
Die Parteien sollen Erlöse aus Drogendelikten sowie damit verbundene Vermögenswerte konfiszieren und dafür geeignete Verfahren für Einziehung, Beschlagnahme und Einfrieren einführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.