Änderungen im Führerscheingesetz – Altersgrenzen, Klassen‑Erweiterungen und neue Befristungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Führerscheingesetz: Er senkt das Mindestalter für den Mopedausweis, erweitert Klassen C und F, führt altersabhängige Befristungen ein und ersetzt das Wort „Bedingung“ durch „Voraussetzung“. Zudem werden Kosten für Nachschulungen auf die Betroffenen übertragen und neue medizinische Untersuchungen für ältere Fahrer*innen vorgeschrieben.
einfache Mehrheit XX 17.07.1998
Gesetz
Zweite Kammer
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Das Mindestalter von 16 Jahren gilt nicht mehr für den Mopedausweis – er kann bereits ab 15 Jahren ausgestellt werden.
  • Das Wort „unbesetzte“ wird gestrichen, sodass Busse mit bis zu acht Sitzplätzen (z. B. für Probe‑ und Überstellungsfahrten) ebenfalls von Klasse C gefahren werden dürfen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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