Zusammenfassung
Der Entwurf reformiert die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: mittelbare Bundesverwaltung wird abgeschafft, mehr Aufgaben gehen auf die Landesvollziehung über, Delegationsbefugnisse des Bundes werden ausgeweitet und neue einheitliche Regelungen (Art. 11a) eingeführt.2/3 Mehrheit XX 30.06.1998
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Die bisherige mittelbare Bundesverwaltung wird abgeschafft; betroffene Aufgaben gehen in die Landesvollziehung über, wobei die Länder an Weisungen des Bundes gebunden bleiben.
- Das Delegationsinstrument wird auf alle Angelegenheiten des Art. 10 Abs. 1 ausgeweitet, sodass der Bund künftig mehr Kompetenzen an die Länder übertragen kann.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.