Neuordnung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung (B‑VG‑Novelle 1996)

Zusammenfassung

Der Entwurf reformiert die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: mittelbare Bundesverwaltung wird abgeschafft, mehr Aufgaben gehen auf die Landesvollziehung über, Delegationsbefugnisse des Bundes werden ausgeweitet und neue einheitliche Regelungen (Art. 11a) eingeführt.
2/3 Mehrheit XX 30.06.1998
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Die bisherige mittelbare Bundesverwaltung wird abgeschafft; betroffene Aufgaben gehen in die Landesvollziehung über, wobei die Länder an Weisungen des Bundes gebunden bleiben.
  • Das Delegationsinstrument wird auf alle Angelegenheiten des Art. 10 Abs. 1 ausgeweitet, sodass der Bund künftig mehr Kompetenzen an die Länder übertragen kann.
Dokumente (PDFs)
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