Novelle zum Ärztegesetz – Ausbildung, ausländische Ärztinnen/Ärzte, Pflegehelfer‑Injektion & Heilpraktikerverbot
abgestimmt am 28.06.1996
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ärztegesetz: Er regelt die Facharztprüfung, erweitert anerkannte Ausbildungsstätten, schafft Sonderregelungen für EWR‑Ärztinnen und -Ärzte sowie für Zahnärzte, erlaubt Pflegehelfern Insulininjektionen und verbietet unerlaubte Heilpraktikerausbildungen.
einfache MehrheitXX28.06.1996
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Facharztprüfung wird zum Ausbildungserfordernis für Turnusärztinnen und -ärzte, wobei nun der Beginn der Facharztausbildung entscheidend ist – nicht mehr der Start des Hauptfachs.
Der Turnus muss Ausbildung in den Kernbereichen (Allgemeinmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde u. a.) absolvieren; das neue Fach „Kinder‑ und Jugendheilkunde“ wird ausdrücklich aufgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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