Ergänzung des EU‑Tierschutzübereinkommens für Biotechnologie und Schlachtung
abgestimmt am 12.07.1996
Zusammenfassung
Das Änderungsprotokoll erweitert das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen um Regelungen zu Biotechnologie, intensiver Haltung und dem humanen Töten von Nutztieren.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
internationales Abkommen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich des Übereinkommens wird auf die Zucht, Haltung und Unterbringung von Tieren in Intensivhaltungssystemen ausgeweitet, wobei auch genetisch veränderte Tiere eingeschlossen sind.
Zuchtmethoden, die nachweislich Leiden verursachen können, dürfen nicht angewendet werden; Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn ihr Phänotyp oder Genotyp eine artgerechte Haltung ermöglicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.