Einführung der Briefwahl für Landtags‑ und Gemeinderatswahlen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf von 1999 will das Bundes‑Verfassungsgesetz ändern, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, Briefwahl für Landtags‑ und Gemeinderatswahlen einzuführen und im Ausland lebende Bürger*innen bei der Sitzverteilung zu berücksichtigen. Ziel ist, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und den Ländern mehr Autonomie bei der Wahlgesetzgebung zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XX 13.07.1999
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer

Schwerpunkte

  • Der Gesetzesvorschlag fügt dem Artikel 95 Abs. 1 ein neues Satzglied hinzu, das den Ländern erlaubt, die Briefwahl für Landtagswahlen einzuführen.
  • Durch die Änderung von Artikel 95 Abs. 3 sollen im Ausland lebende österreichische Staatsbürger bei der Sitzverteilung in den Landtagswahlkreisen berücksichtigt werden.
Dokumente (PDFs)
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