Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf von 1999 will das Bundes‑Verfassungsgesetz ändern, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, Briefwahl für Landtags‑ und Gemeinderatswahlen einzuführen und im Ausland lebende Bürger*innen bei der Sitzverteilung zu berücksichtigen. Ziel ist, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und den Ländern mehr Autonomie bei der Wahlgesetzgebung zu ermöglichen.einfache Mehrheit XX 13.07.1999
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer
Schwerpunkte
- Der Gesetzesvorschlag fügt dem Artikel 95 Abs. 1 ein neues Satzglied hinzu, das den Ländern erlaubt, die Briefwahl für Landtagswahlen einzuführen.
- Durch die Änderung von Artikel 95 Abs. 3 sollen im Ausland lebende österreichische Staatsbürger bei der Sitzverteilung in den Landtagswahlkreisen berücksichtigt werden.
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