Schutz vor Gewalt in der Familie – Erweiterung einstweiliger Verfügungen
abgestimmt am 27.11.1996
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz erweitert das Instrument der einstweiligen Verfügung zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Es erlaubt Gerichten und Sicherheitsbehörden, Personen aus der gemeinsamen Wohnung zu entfernen und Rückkehrverbote zu erteilen – sogar ohne ein laufendes Scheidungs- oder Eigentumsverfahren.
einfache MehrheitXX27.11.1996
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Gerichte können auf Antrag einer betroffenen Person oder ihres Jugendwohlfahrtsträgers eine einstweilige Verfügung erlassen, die das Verlassen der gemeinsamen Wohnung und ein Rückkehrverbot anordnet.
Der öffentliche Sicherheitsdienst darf bei Gefahr von Gewalt in der Familie Personen aus ihrer Wohnung wegweisen und ein Rückkehrverbot aussprechen; er muss das Opfer über den betroffenen räumlichen Bereich informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.