Umfassende Reform des Verbraucherschutzes (Novelle 1996/1997)
abgestimmt am 13.12.1996
Zusammenfassung
Das Gesetzespaket stärkt den Verbraucherschutz, indem es neue Rücktrittsrechte, Transparenzpflichten und Schutzmechanismen gegen unbestellte Waren sowie spezielle Regelungen für Kredit‑ und Versicherungsverträge einführt. Alle Änderungen gelten ab 1. Januar 1997.
einfache MehrheitXX13.12.1996
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz in § 864 ABGB stellt klar, dass das Behalten, Verwenden oder Entsorgen einer unbestellten Sache nicht als Annahme eines Vertrags gilt; der Empfänger muss die Sache nur zurückmelden, wenn er den Irrtum erkennt.
Ein zweiter Satz in § 1298 ABGB verlangt vom Schuldner den Nachweis, dass er nicht grob fahrlässig handelte, wenn die Haftung vertraglich auf leichte Fahrlässigkeit beschränkt wurde.
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