Strafrechtsänderungsgesetz 1996 – umfassende Reform des Vermögens‑ und Umweltstrafrechts
abgestimmt am 27.11.1996Zusammenfassung
Das 1996 verabschiedete Strafrechtsänderungsgesetz modernisiert das österreichische Strafrecht: Es führt neue Vermögensstrafinstrumente (Abschöpfung und Verfall) ein, schafft zusätzliche Straftatbestände (Schlepperei, ABC‑Waffen, Kernmaterial, erweiterte Umweltvergehen), reformiert die Bewährungshilfe und die Strafzumessung sowie ein neues Verfahren zur Erneuerung von Verfahren nach Menschenrechtsurteilen, und hebt das Verbot des Ehebruchs auf.einfache Mehrheit XX 27.11.1996
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Ein neues Vermögensstrafrecht wird eingeführt: Die Abschöpfung der Bereicherung (§ 20) erlaubt dem Gericht, unrechtmäßig erlangte Gewinne zurückzufordern; der Verfall (§ 20b) erweitert das Instrumentarium auf Fälle, in denen kein Täter identifiziert werden kann oder die Tat im Ausland begangen wurde.
- Neue Straftatbestände werden geschaffen: Ausbeuterische Schlepperei (§ 104a), Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungs‑ und ABC‑Waffen (§ 177a), missbräuchlicher Umgang mit Kernmaterial (§ 177b) sowie erweiterte Umweltstraftaten gegen das umweltgefährdende Behandeln von Abfällen und das Betreiben von Anlagen (§ 181b‑d).
Abstimmung
Dafür
SPÖ
(71) ÖVP
(52) F
(42) L
(9) GRÜNE
(9)
Dagegen
Keine Parteien
Abstimmung
SPÖ
(71)
ÖVP
(52)
F
(42)
L
(9)
GRÜNE
(9)
Referenziert in
Strafrechtsänderungsgesetz 1996 (AA-96)
27.11.1996
Abänderung
Strafrechtsänderungsgesetz 1996 (AA-97)
27.11.1996
Abänderung
Strafrechtsänderungsgesetz 1996 (AA-95)
27.11.1996
Abänderung
Strafrechtsänderungsgesetz 1996 (AA-94)
27.11.1996
Abänderung
Strafrechtsänderungsgesetz 1996 (AA-98)
27.11.1996
Abänderung
Dokumente (PDFs)
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