Novelle zum Glücksspielgesetz – Stärkung des Monopols und erweiterte Vollstreckungsbefugnisse
abgestimmt am 28.11.1996
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf stärkt das österreichische Glücksspielmonopol, indem er die Definition von Ausspielungen ausweitet, die Schwelle für Warenausspielungen erhöht und Behörden erweiterte Vollstreckungsbefugnisse sowie die Möglichkeit zur Betriebsschließung gibt.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Gesetz
Glücksspiel
Schwerpunkte
Der neue Absatz 4 zu § 2 definiert den Begriff „Ausspielung“ weiter und schließt Fälle ein, in denen der Veranstalter die Gegenleistung nicht selbst erbringt, sondern sie von Dritten organisiert.
Die Schwelle für Warenausspielungen wird von 5 S auf 10 S erhöht; bestimmte traditionelle Spiele bleiben ausgenommen, und eine Geldauszahlung macht die Ausspielung unwirksam.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.