Modernisierung des Betriebspensionsrechts und angrenzender Gesetze
abgestimmt am 29.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Betriebspensionsrecht, führt einen Unverfallbarkeitsbetrag mit neuer Berechnungsgrundlage ein, spart Verwaltungsaufwand durch Wegfall der Genehmigungspflicht für Vertragsmuster und passt weitere Gesetze (AVRAG, IESG, BUAG, ArbVG) an.
einfache MehrheitXX29.11.1996
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich des Betriebspensionsgesetzes wird erweitert und klärt, dass land‑ und forstwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse sowie Leistungen nach der Bundesforstdienstordnung nicht mehr unter das BPG fallen.
Ein neuer Unverfallbarkeitsbetrag wird eingeführt; er wird mit dem Teilwertverfahren (Rechnungszinsfuß 7 %) berechnet und ist nach fünf Jahren unverfallbar, sofern keine besonderen Ausnahmen greifen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.