Österreich‑Liechtenstein‑Abkommen zur Erweiterung der sozialen Sicherheit
abgestimmt am 19.03.1997
Zusammenfassung
Das 1996 geschlossene Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein regelt die Anwendung der EU‑Sozialversicherungs‑Verordnungen auf Personen, die bislang nicht erfasst waren, erweitert den Leistungsumfang auf Familienangehörige von Grenzgängern und legt Verfahren für Kostenerstattung und Vollstreckung fest.
einfache MehrheitXX19.03.1997
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Klärung der wichtigsten Begriffe, insbesondere die Bezugnahme auf die EU‑Verordnungen 1408/71 und 574/72, um Interpretationsprobleme zu vermeiden.
Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Personen, die nicht vom persönlichen Geltungsbereich der Verordnung 1408/71 erfasst sind (z. B. Nichterwerbstätige, Flüchtlinge, Staatenlose).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.