Integration von Kindern mit Behinderungen in Haupt‑ und Unterstufe
abgestimmt am 28.11.1996
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Schulpflichtgesetz, um Kindern mit körper‑ und sinnbehinderungen den Besuch von Haupt‑ und Unterstufe in Regelschulen zu ermöglichen. Dafür werden Formulierungen angepasst, neue Regelungen für die Aufnahme in reguläre Schulen eingeführt und die Inkraftsetzung erfolgt ab 1. September 1997.
2/3 MehrheitXX28.11.1996
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die Bezeichnungen „Polytechnischer Lehrgang“ werden durch „Polytechnische Schule“ ersetzt, um die neue Schulform zu berücksichtigen.
Für körper‑ und sinnbehinderte Schüler*innen, die in eine reguläre Sekundarschule aufgenommen werden, entfällt die bisherige Feststellungspflicht nach § 8 Abs. 1.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.