Novelle zum Land‑ und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz – neue Aufnahmekriterien und Reife‑ & Diplomprüfung
abgestimmt am 28.11.1996
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Land‑ und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz: Er passt die Bezeichnungen von Unterrichtsbereichen an, definiert neue Aufnahmebedingungen und führt die Reife‑ und Diplomprüfung als Abschlussprüfung ein. Die meisten Änderungen gelten sofort, während zentrale Regelungen erst am 1. April 1997 wirksam werden.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die Bezeichnung des Unterrichtsressorts wird in vielen Paragraphen von „Unterricht und Kunst“ zu „Unterricht und kulturelle Angelegenheiten“ geändert.
Auch die Formulierung „Unterricht, Kunst und Sport“ wird zu „Unterricht und kulturelle Angelegenheiten“ geändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.