Abkommen über Immunität für österreichische Europol‑Drogenstellen‑Beamte
abgestimmt am 11.07.1997
Zusammenfassung
Ein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und den Niederlanden gewährt österreichischen Verbindungsbeamten bei der Europol‑Drogenstelle in Den Haag diplomatische Privilegien und eingeschränkte Immunitäten für ein Jahr, mit Möglichkeit zur Verlängerung.
einfache MehrheitXX11.07.1997
Andere
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreichische Verbindungsbeamte bei der Europol‑Drogenstelle erhalten diplomatische Privilegien und Immunitäten, ähnlich wie dem administrativen Personal von Botschaften.
Die Immunitäten umfassen Unverletzlichkeit der Person, Befreiung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie Schutz der Privatwohnung und Korrespondenz – jedoch nicht für Schäden durch Fahrzeuge oder Verkehrsverstöße.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.