Gewerberechtsnovelle 1996 – Modernisierung der Gewerbeordnung und Einführung eines zentralen Gewerberegisters
abgestimmt am 12.12.1996
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz 1996 modernisiert die Gewerbeordnung und das Firmenbuch, führt ein zentrales Gewerberegister ein und erleichtert die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, während es neue Fristen und Meldepflichten für Gewerbetreibende festlegt.
einfache MehrheitXX12.12.1996
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ein neuer Eingangsatz stellt klar, dass das Gesetz nicht auf Tätigkeiten angewendet wird, die ausdrücklich durch andere Bundesgesetze ausgenommen sind.
Bei einer Unternehmensumwandlung kann der verbleibende Gesellschafter die Gewerbeberechtigung übernehmen, wenn er innerhalb von sechs Monaten die erforderlichen Nachweise erbringt; bei gebundenen Gewerben gilt eine Frist für die Bestellung eines Geschäftsführers.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.