Einführung besonderer Ermittlungsmaßnahmen und Strafmilderung bei organisierten Verbrechen
abgestimmt am 10.07.1997Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Überwachungs‑ und Datenabgleichsmethoden ein, schafft eine Sonderstrafmilderung für kooperierende Täter und ergänzt mehrere Gesetze, um die Bekämpfung organisierter Kriminalität zu stärken.einfache Mehrheit XX 10.07.1997
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Ermöglicht die heimliche Aufzeichnung von Bild‑ oder Tonmaterial, wenn ein dringender Verdacht einer Freiheitsentziehung, einer geplanten schweren Straftat (≥ 10 Jahre Haft) oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
- Die Anordnung der Überwachung erfordert einen Antrag des Staatsanwalts und die Genehmigung der Ratskammer; in Gefahr‑im‑Verzug‑Fällen kann ein Untersuchungsrichter vorläufig entscheiden.
Dokumente (PDFs)
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