Bundesverfassungsgesetz zur Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen ins Ausland (KSE‑BVG)
abgestimmt am 17.04.1997
Zusammenfassung
Das KSE‑BVG ermöglicht die Entsendung von Militär, Wachkörper‑Personal und freiwilligen Zivilpersonen für Friedenssicherung, humanitäre Hilfe, Katastrophen‑ und Such‑und‑Rettungs‑Einsätze sowie militärische Übungseinsätze im Ausland, wobei die Bundesregierung zusammen mit dem Nationalrat die Zuständigkeit regelt.
2/3 MehrheitXX17.04.1997
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich umfasst die solidarische Teilnahme an Friedenssicherungs‑, humanitären‑, Katastrophen‑ und Such‑und‑Rettungs‑Einsätzen sowie Übungen für die militärische Landesverteidigung.
Die Bundesregierung ist im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates für die meisten Entsendungen zuständig; bei einzelnen Einsätzen (z. B. Such‑ und Rettungsdienste) kann der jeweilige Bundesminister eigenständig entscheiden.
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