Erweiterung der Zuständigkeit des EU‑Ausschusses im B‑V‑G

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert Art. 23e Abs. 6 des Bundes‑Verfassungsgesetzes und erlaubt dem EU‑Ausschuss des Bundesrates, eigenständig Stellungnahmen zu EU‑Vorhaben abzugeben, während einige Aufgaben beim Bundesrat bleiben.
2/3 Mehrheit XX 30.06.1998
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt einen neuen Schlusssatz zu Art. 23e Abs. 6 hinzu, der die Möglichkeit schafft, dass ein EU‑Ausschuss des Bundesrates eigenständig Stellungnahmen erarbeiten kann.
  • Der neue Satz betont, dass bestimmte Zuständigkeiten dem Bundesrat vorbehalten bleiben, sodass nicht alle Entscheidungen an den EU‑Ausschuss delegiert werden.
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