Einführung des Karenzgeldgesetzes (KGG) zur Neuordnung von Karenz‑ und Teilzeitleistungen
abgestimmt am 19.03.1997
Zusammenfassung
Das Karenzgeldgesetz (KGG) bündelt die Leistungen Karenzurlaubsgeld, Teilzeitbeihilfe, Zuschüsse und Wiedereinstellungsbeihilfe in einem eigenständigen Gesetz und überträgt deren Verwaltung auf die Gebietskrankenkassen. Es definiert Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und Zuschläge und tritt am 1. Juli 1997 in Kraft (Wiedereinstellungsbeihilfe ab 1. Jänner 1998).
einfache MehrheitXX19.03.1997
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Das Karenzgeld wird an Mütter (und Väter) gezahlt, deren Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und von ihnen überwiegend betreut wird.
Die Anwartschaft wird erfüllt, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen versicherungspflichtig beschäftigt war (bzw. bei Vorliegen von Teilzeit‑ oder Jugendregelungen kürzer).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.