Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 1996 ändert das Ermächtigungsgesetz, sodass Anteile an der Creditanstalt‑Bankverein und der Österreichischen Länderbank nur an private Investoren verkauft werden dürfen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Dezember 1996 festgelegt.einfache Mehrheit XX 14.01.1997
Gesetz
Zweite Kammer
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
- Veräußerungen von Anteilsrechten dürfen nicht an öffentliche Körperschaften, deren Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Fonds erfolgen.
- Der geänderte Artikel III tritt am 1. Dezember 1996 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.