Vereinbarung zur Errichtung des Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen
abgestimmt am 19.03.1997
Zusammenfassung
Der Bund und Oberösterreich schließen eine Vereinbarung zur Errichtung des Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen, der zunächst 16 400 ha umfasst und später auf 21 500 ha ausgedehnt werden kann. Die Verwaltung erfolgt über eine zu gleichen Teilen von Bund und Land besessene GmbH, die für Naturschutz, Forschung, Bildung und Besucherinformation zuständig ist.
einfache MehrheitXX19.03.1997
Andere
Umwelt
Föderalismus
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen wird in einer Anfangsphase von 16 400 ha errichtet und kann später auf 21 500 ha erweitert werden.
Verwaltung erfolgt über die Nationalparkgesellschaft mbH, an der Bund und Land je zu 50 % beteiligt sind; Organe sind Generalversammlung, Geschäftsführer und Kuratorium.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.