Einführung einer Eingabengebühr und Reform des Selbstvertretungsrechts im Verfassungs‑ und Verwaltungsgerichtshof
abgestimmt am 09.07.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine einheitliche Eingabengebühr von 2 500 Schilling für Beschwerden beim Verfassungs‑ und Verwaltungsgerichtshof ein, erlaubt inflationsabhängige Anpassungen und schränkt das Selbstvertretungsrecht öffentlicher Bediensteter ein. Zudem wird festgelegt, dass in Art‑6‑EMRK‑Fällen mündliche Verhandlungen stattfinden müssen.
einfache MehrheitXX09.07.1997
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Einführung einer einheitlichen Eingabengebühr von 2 500 Schilling für Beschwerden und Anträge bei Verfassungs‑ und Verwaltungsgerichtshof.
Die Gebühr kann bei einer Preissteigerung von über 10 % des Verbraucherpreisindexes automatisch angepasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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