Erhöhung der Obergrenze des gemeinsamen Reparaturfonds für das IZI Wien
abgestimmt am 11.07.1997
Zusammenfassung
Der Minister für auswärtige Angelegenheiten beantragt, die jährliche Obergrenze des gemeinsamen Reparaturfonds für das Internationale Zentrum Wien von US‑$ 150 000 auf US‑$ 325 000 zu erhöhen und ein Verfahren zur regelmäßigen Datenübermittlung und Anpassung einzuführen. Die Änderung soll ab 1. Januar 1996 gelten.
einfache MehrheitXX11.07.1997
Andere
Vereinte Nationen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die bisherige Obergrenze von US‑$ 150 000 pro Jahr wird auf US‑$ 325 000 erhöht, wirksam vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2000.
Ein Jahr vor Ablauf einer fünf‑jährigen Periode muss Österreich detaillierte Kostendaten an die internationalen Organisationen übermitteln, damit die Obergrenze neu festgelegt werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.