Viertes Zusatzabkommen Österreich‑Schweiz zur Sozialversicherung
abgestimmt am 11.06.1997
Zusammenfassung
Das vierte Zusatzabkommen zwischen Österreich und der Schweiz modernisiert die soziale Sicherheit: Es erweitert den Versicherungsschutz auf Ehepartner und Kinder, führt eine Direktberechnung der Pensionsansprüche ausschließlich nach österreichischen Zeiten ein und kostet den Staat etwa 5 Millionen Schilling, während Verwaltungsaufwand reduziert wird.
einfache MehrheitXX11.06.1997
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ein neuer Artikel 11 erweitert den Versicherungsschutz: Ehegatten und Kinder von in der Schweiz tätigen Österreichern sind ebenfalls in der schweizerischen Alters‑, Hinterlassenen‑ und Invalidenversicherung versichert.
Die Artikel 17, 18 und 22‑23 werden geändert, um die Pensionsberechnung künftig ausschließlich nach österreichischen Versicherungszeiten vorzunehmen (Direktberechnung) und gleichzeitig die Alleinpension zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.