Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe
abgestimmt am 23.05.1996
Zusammenfassung
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien zu einer gemeinsamen, umweltfreundlichen Bewirtschaftung grenzüberschreitender Gewässer, zu Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik, zu Monitoring‑Programmen und zur Information der Öffentlichkeit.
einfache MehrheitXX23.05.1996
Andere
Wasserbewirtschaftung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Vertragsparteien müssen alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um transboundary impacts – also schädliche Einwirkungen auf Umwelt und Gesundheit – zu verhindern, zu kontrollieren und zu reduzieren.
Emissionen aus Punktquellen dürfen nur zugelassen werden, wenn die Grenzwerte dem Stand der Technik (BAT) entsprechen; für besonders belastete Gewässer können strengere Vorgaben oder Verbote gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.