Novelle zum Studienförderungsgesetz 1992 – Anpassungen an das UniStG 1997
abgestimmt am 10.07.1997
Zusammenfassung
Die Novelle passt das Studienförderungsgesetz an das neue Universitäts‑Studiengesetz an: Inskription wird durch Zulassung ersetzt, Ferialtätigkeiten werden neu definiert und das Ruhen der Beihilfe hängt nun von einer Einkommensgrenze ab. Außerdem wird ein zweigliedriger Instanzenzug geschaffen und der Nachweis des günstigen Studienerfolgs vereinheitlicht.
einfache MehrheitXX10.07.1997
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Der Antrag ersetzt die Inskription durch die Zulassung – nur die Semester, in denen ein Studierender zugelassen ist, werden für die Anspruchsdauer gezählt.
Ferialtätigkeiten dürfen von 26. Juni bis 30. September ausgeübt werden, ohne dass sie die Einkommensgrenze für das Ruhen der Beihilfe beeinflussen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.