Novelle des Kraftfahrgesetzes 1997 – Anpassungen an das Führerscheingesetz und EU‑Übereinkommen
abgestimmt am 09.07.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Kraftfahrgesetz von 1967 an das neue Führerscheingesetz und europäische Übereinkommen an. Es regelt den Umgang mit ausländischen Kennzeichen, führt internationale Zulassungsscheine ein, definiert Ortslinienverkehr und stellt detaillierte Vorgaben für Übungs‑, Lehr‑ und Ausbildungsfahrten.
einfache MehrheitXX09.07.1997
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen nur benutzt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Einfuhr in Österreich gebracht wurden und die Vorschriften der §§ 62, 82 und 86 eingehalten werden.
Ein internationaler Zulassungsschein kann auf Antrag ausgestellt werden; er ist ein Jahr gültig, die Ausstellung wird von der örtlich zuständigen Behörde oder von vom Minister ermächtigten Vereinen durchgeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.