Privatisierungsgesetz – Regelungen zur Veräußerung von Bundesvermögen
abgestimmt am 08.07.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz legt fest, wie Bundesbeteiligungen privatisiert werden sollen: Es verlangt ein Privatisierungskonzept, Geheimhaltungspflichten für Bewerber, Informationspflichten der Vorstände und eine Genehmigung der Bundesregierung, wenn die Veräußerung nicht über die Börse erfolgt. Abschließend muss die Bundesregierung dem Nationalrat Bericht erstatten.
einfache MehrheitXX08.07.1997
Gesetz
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Das Gesetz gilt für alle Bundesbeteiligungen, bei denen die Zustimmung des Nationalrates nach § 63 Abs. 7 BHG erforderlich ist.
Für jede zu privatisierende Beteiligung muss ein Privatisierungskonzept erstellt werden, das Art, Umfang und Termin der Veräußerung festlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.