Erweiterung des Folterpräventions‑Übereinkommens auf Nicht‑Europarats‑Staaten

Zusammenfassung

Das Protokoll Nr. 1 erweitert das Übereinkommen zur Verhütung von Folter, sodass Nicht‑Mitgliedstaaten des Europarates beitreten können und an den Kontrollmechanismus teilnehmen dürfen.
einfache Mehrheit XX 28.02.1996
Andere
Völkerrecht
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Der Antrag erlaubt, dass das Parlament eines Nicht‑Mitgliedstaates drei Kandidaten vorschlägt, von denen mindestens zwei Staatsangehörige des betreffenden Staates sein müssen, wenn ein Mitglied aus diesem Staat in den Ausschuss gewählt werden soll.
  • Der Ausschuss muss jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit an das Ministerkomitee senden; dieser Bericht wird auch den Nicht‑Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien sind, zugestellt und veröffentlicht.
Dokumente (PDFs)
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