Zusammenfassung
Das Protokoll Nr. 1 erweitert das Übereinkommen zur Verhütung von Folter, sodass Nicht‑Mitgliedstaaten des Europarates beitreten können und an den Kontrollmechanismus teilnehmen dürfen.einfache Mehrheit XX 28.02.1996
Andere
Völkerrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Antrag erlaubt, dass das Parlament eines Nicht‑Mitgliedstaates drei Kandidaten vorschlägt, von denen mindestens zwei Staatsangehörige des betreffenden Staates sein müssen, wenn ein Mitglied aus diesem Staat in den Ausschuss gewählt werden soll.
- Der Ausschuss muss jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit an das Ministerkomitee senden; dieser Bericht wird auch den Nicht‑Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien sind, zugestellt und veröffentlicht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.