Anpassung des Außenhandelsgesetzes 1995 an EU‑Dual‑Use‑Verordnung
abgestimmt am 12.07.1996
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Außenhandelsgesetz 1995, um es an die EU‑Verordnung über Dual‑Use‑Waren anzupassen, erweitert die Befugnisse zur Verhängung von Exportverboten und führt neue Regelungen für Bewilligungen und Strafbestimmungen ein – alles ohne zusätzliche Kosten.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Wortlaut von § 1 Abs. 2 wird geändert, sodass unmittelbar anwendbares EU‑Recht und völkerrechtliche Verpflichtungen automatisch in das Außenhandelsgesetz einbezogen werden.
Der Gesetzgeber gibt der Bundesregierung das Recht, Verbote für die Aus‑ und Einfuhr von Waren (auch im Rahmen von Embargos) per Verordnung zu erlassen; bei Gefahr im Verzug kann der Wirtschaftsminister sofort per Bescheid handeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.