Einführung eines Stellungnahmeverfahrens für Bundesrat und Nationalrat

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt dem Bundes‑Verfassungsgesetz einen neuen Artikel 41a hinzu, der die gleichzeitige Verteilung von Gesetzesvorschlägen und Volksbegehren an Nationalrat und Bundesrat regelt und dem Bundesrat ein Stellungnahmeverfahren ermöglicht.
2/3 Mehrheit XX 30.06.1998
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer

Schwerpunkte

  • Gesetzesvorschläge und Volksbegehren müssen gleichzeitig an alle Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat verteilt werden.
  • Der zuständige Ausschuss des Bundesrates kann bis zum Abschluss der Beratungen im Nationalrat eine Stellungnahme zu den Vorlagen abgeben.
Dokumente (PDFs)
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