Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Bundes‑Verfassungsgesetz einen neuen Artikel 41a hinzu, der die gleichzeitige Verteilung von Gesetzesvorschlägen und Volksbegehren an Nationalrat und Bundesrat regelt und dem Bundesrat ein Stellungnahmeverfahren ermöglicht.2/3 Mehrheit XX 30.06.1998
Gesetz
Verfassung
Zweite Kammer
Schwerpunkte
- Gesetzesvorschläge und Volksbegehren müssen gleichzeitig an alle Mitglieder von Nationalrat und Bundesrat verteilt werden.
- Der zuständige Ausschuss des Bundesrates kann bis zum Abschluss der Beratungen im Nationalrat eine Stellungnahme zu den Vorlagen abgeben.
Dokumente (PDFs)
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